Kontaktdaten

Logopädische Praxis
Erna Christ
Oberste Gasse 19
34117 Kassel

Tel: 0561 / 81 65 75 0
Fax: 0561 / 81 65 73 0

praxis@logopaedie-christ.de

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Logopädische Therapie FAQ - Häufige Fragen

Wie bekommt man eine logopädische Therapie?
Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Eine sprachtherapeutische Behandlung kann für Menschen aller Altersstufen relevant werden. Sind Sie sich unsicher, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere betroffene Person aus Ihrem Umfeld eine logopädische Therapie benötigt, beraten wir Sie gerne! Die Verordnung muss von einem Arzt ausgestellt werden.

Wie bekommt man eine logopädische Therapie?

Wer verordnet die logopädische Therapie?

  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Hausärzte
  • HNO-Ärzte und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte

Sollte eine Heilmittelverordnung nicht ausgestellt werden, die logopädische Therapie jedoch von Seiten des Patienten erwünscht sein, so besteht die Möglichkeit, eine Privatrechnung zu stellen.

Wer bezahlt die logopädische Therapie?
Die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die logopädische Therapie. Pro Verordnung ergibt sich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr. Die Zuzahlung errechnet sich dabei individuell je nach Art, Dauer und Umfang der logopädischen Therapie pro Rezept. Es besteht die Möglichkeit eine Befreiung zu beantragen, wenn man 2% (als chronisch Kranke/r 1%) des Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Bei Befreiungen zur Zuzahlung ist der Beleg der Krankenkasse bitte der Therapeutin / dem Therapeuten vorzulegen. Ferner sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, die Zuzahlungen jeweils zu Beginn einer Verordnung zu kassieren. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um eventuelle Mehreinnahmen, da der Zuzahlungsbetrag bei der Abrechnung vom Verordnungswert von der Krankenversicherung abgezogen und einbehalten wird. Mit privat versicherten Patienten wird vor Beginn der Therapie ein individueller Behandlungsvertrag geschlossen. Nach Beendigung der Therapiemenge einer Verordnung erhalten die Patienten eine Gesamtrechnung.

Wie lange dauert die logopädische Therapie?
Je nach Störungsbild und Verordnung des Arztes, dauert die jeweilige Therapiestunde in der Regel 45 Minuten, in manchen Fällen auch 30 oder 60 Minuten. Die Häufigkeit der wöchentlichen Therapien ergibt sich aus der ärztlich festgelegten Therapiefrequenz. Die gesamte Behandlungsdauer lässt sich vorab nicht festlegen, da sie sehr vom Verlauf der Störung abhängt. Einige Patienten mit leichten Störungen kommen nur wenige Wochen oder Monate, bei anderen erstreckt sich die Therapie über mehrere Jahre. Vereinbaren Sie daher in jedem Fall vor Beginn der logopädischen Therapie einen Termin mit uns, damit lange Wartezeiten vermieden werden können.

Wann wird die Verordnung vorgelegt?
Spätestens zum 1. Termin wird die Verordnung in der logopädischen Praxis abgegeben. Nach Rezeptausstellung sollten Sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin vereinbaren, da das Rezept sonst ungültig wird.

Wo findet die logopädische Therapie statt?
In der der Regel erfolgt die Therapie in den praxiseigenen Räumen in der Oberste Gasse 19. Bei Verordnung von Hausbesuchen kommt die Therapeutin auch zu Ihnen nach Hause bzw. in Pflegeheime. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die logopädische Therapie in Kindergärten oder Kinderheimen durchzuführen, sofern die Krankenkasse dem zustimmt.

Wann sind die Termine?
Ihre Termine stimmen Sie mit den Therapeutinnen persönlich ab. In der Regel streben wir feste Termine an, sodass Sie sich besser darauf einrichten können.

Was passiert in der logopädischen Therapie?
In der 1. Therapiestunde werden zunächst ein logopädischer Befund und eine ausführliche Anamnese erhoben. Sie führen mit uns ein Gespräch über das soziale Umfeld, die bisherige Entwicklung, die Krankheitsgeschichte, die Eigenwahrnehmung bzw. Ihre Erwartungen an die Therapie. Je nach Störungsbild werden anschließend die Sprach,- Sprech- oder Stimmleistungen überprüft sowie entsprechende Wahrnehmungsfähigkeiten und die motorischen Fertigkeiten. Aus den gesamten Erkenntnissen wird ein individueller Therapieplan erstellt. Die festgelegten Ziele und Wünsche der logopädischen Therapie werden nun einzeln erarbeitet. Unsere Patienten bekommen in der Regel Übungen für zu Hause zur Festigung; diese werden mit Ihnen differenziert besprochen.

Sind die Eltern während der logopädische Therapie anwesend?
In der ersten Stunde sind die Eltern mit anwesend. Danach kommen die Kinder allein in die Therapie und holen ihre Eltern nur in den letzten Minuten zum Elterngespräch in den Raum.

Dürfen Kinder allein kommen und/oder gehen?
Da die Elternarbeit zur logopädischen Therapie gehört, ist ein Kontakt mit den Bezugspersonen zur jeweiligen Therapiezeit natürlich wünschenswert. Sollten die Eltern sich dennoch entscheiden, dass ihr Kind allein zur Therapie kommt, so beginnt die Aufsichtspflicht der Therapeutinnen erst mit dem Eintritt in den Therapieraum. Es bedarf unbedingt einer schriftlichen Vollmacht um die Kinder auch allein gehen zu lassen. Unterschriften auf den Verordnungen dürfen von den Kindern ab einem bestimmten Alter selbst erfolgen.

Darf die Verordnung der logopädischen Therapie unterbrochen werden?
Eine Unterbrechung darf nicht länger als 14 Tage sein, da sonst die Verordnung ungültig wird. Eine längere Unterbrechung bei Krankheit oder im Urlaubsfall muss der Krankenkasse gegenüber dokumentiert werden.

Entstehen Kosten bei Nichteinhaltung von Terminen?
Termine sollten nach Möglichkeit eingehalten werden bzw. in dringenden Fällen können sie bis 18 Uhr des Vorabends abgesagt werden. Unentschuldigte, nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt (Ausnahmen sind plötzliche Erkrankungen des Patienten, die vom Arzt attestiert sind).

Wie geht es nach der ersten Verordnung weiter?
Zum vorletzten bzw. letzten Termin der Verordnung erhalten die Patienten, bei weiterem Therapiebedarf, einen Therapiebericht an den verordnenden Arzt, mit der Aussage zum Stand der Therapie sowie der prognostischen Einschätzung. Auf Grundlage dieses Informationsblattes entscheidet der Arzt über die Weiterführung der logopädischen Therapie und die Ausstellung einer Folgeverordnung.

Sollten Sie nun noch weitere Fragen zur logopädischen Therapie haben, wenden Sie sich an uns!